Zauberpilze Ein Handbuch über Psilocybin-Pilze

Kapitel 06 · Rechtslage

Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Aktualisiert 5 Min. Lesezeit

Psilocybinhaltige Pilze sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten. In Deutschland sind Anbau, Erwerb, Besitz, Einfuhr und Handel strafbar, in der Schweiz auch der Konsum. Österreich hat eine eigene Vorschrift für die Pilze, die vor allem die Weitergabe und den Anbau erfasst. Stand dieser Seite ist der 10. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung.

Die drei Länder auf einen Blick

ThemaDeutschlandÖsterreichSchweiz
GesetzBetäubungsmittelgesetz (BtMG)Suchtmittelgesetz (SMG)Betäubungsmittelgesetz (BetmG)
Psilocybin, PsilocinAnlage I, nicht verkehrsfähig1Suchtgift laut Suchtgiftverordnung, Anhang V.15Verzeichnis d, verbotene Stoffe7
Pilze selbstals Pilze und Pilzteile erfasst2eigene Regel in § 27 Abs. 1 Z 3 SMG4„Halluzinogene Pilze der Gattungen Conocybe, Panaeolus, Psilocybe und Stropharia“7
Konsumselbst nicht strafbar, Erwerb und Besitz davor aber schonErwerb und Besitz von Suchtgift strafbarBusse (Art. 19a BetmG)8
Strafrahmen Grundtatbestandbis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe3bis 1 Jahr oder bis 360 Tagessätze, für Eigengebrauch bis 6 Monate4Busse bei Eigenkonsum, höhere Strafen bei Handel

Deutschland

Psilocin und Psilocybin stehen in Anlage I des BtMG, der Liste der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel1. Seit einer Änderungsverordnung von 2005 ist klargestellt, dass auch Pilze darunter fallen, die diese Stoffe enthalten. Das Gesetz definiert als Stoff ausdrücklich „Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand“2. Damit sind frische und getrocknete Pilze ebenso erfasst wie Trüffel.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 eine Verfassungsbeschwerde von Händlern frischer Pilze nicht angenommen. Nach Auffassung des Gerichts waren Pilze schon vor der Klarstellung von 2005 als „Pflanzen“ im Sinne des Gesetzes erfasst, und die Strafbarkeit war für die Händler erkennbar9.

Strafbar ist nach § 29 BtMG, wer Betäubungsmittel ohne Erlaubnis anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie einführt, ausführt, abgibt, erwirbt, sich verschafft oder besitzt. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe3. Der Konsum selbst ist nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt, setzt aber praktisch immer Erwerb oder Besitz voraus.

Geringe Menge. Nach § 31a BtMG kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn jemand nur eine geringe Menge zum Eigenverbrauch besitzt, die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse besteht10. Das ist eine Ermessensentscheidung und kein Recht. Feste Grenzwerte für Pilze stehen nicht im Gesetz.

Sporen und Zuchtsets. Sporen selbst enthalten kein Psilocybin11. Anlage I erfasst aber auch biologische Materialien, die zur Gewinnung solcher Pilze geeignet sind, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist1. Wer Sporen oder Zuchtsets kauft, um Pilze zu ziehen, bewegt sich damit im Bereich des Strafrechts.

Straßenverkehr. Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Fahrzeug führt und dazu nicht sicher in der Lage ist, macht sich nach § 316 StGB strafbar12. Das gilt auch für das Fahrrad.

Trüffel aus den Niederlanden. Was in Amsterdam legal gekauft wurde, ist in Deutschland ein Betäubungsmittel. Die Einfuhr ist nach § 29 BtMG strafbar, auch ohne Grenzkontrolle. Mehr im Kapitel Trüffel.

Österreich

Das Suchtmittelgesetz enthält eine eigene Bestimmung für die Pilze. Nach § 27 Abs. 1 Z 3 SMG wird bestraft, wer „psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze einem anderen anbietet, überlässt, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs anbaut“. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze. Wer ausschließlich für den eigenen Gebrauch handelt, wird mit bis zu sechs Monaten oder bis zu 360 Tagessätzen bestraft4.

Psilocin und Psilocybin selbst sind in der Suchtgiftverordnung als Suchtgift gelistet5. Für Suchtgift gilt § 27 Abs. 1 Z 1 SMG: Erwerb, Besitz, Erzeugung, Einfuhr und Weitergabe sind strafbar4. Die Pilzvorschrift in Z 3 nennt Erwerb und Besitz der Pilze nicht ausdrücklich. Wie Gerichte das im Einzelfall bewerten, etwa bei getrockneten oder verarbeiteten Pilzen, können wir hier nicht verbindlich klären. Geh davon aus, dass du dich strafbar machen kannst.

Das Portal oesterreich.gv.at beschreibt das Anbieten, Überlassen, Verschaffen und Anbauen halluzinogener Pilze zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs als verboten und mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht6. Geht es ausschließlich um den eigenen Gebrauch und hat niemand daraus einen Vorteil gezogen, muss die Staatsanwaltschaft nach § 35 SMG unter bestimmten Bedingungen vorläufig von der Verfolgung zurücktreten, mit einer Probezeit von ein bis zwei Jahren16.

Schweiz

In der Schweiz stehen Psilocin und Psilocybin im Verzeichnis d der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, der Liste der verbotenen Stoffe. Im selben Verzeichnis stehen ausdrücklich „Halluzinogene Pilze der Gattungen Conocybe, Panaeolus, Psilocybe und Stropharia“7. Swissmedic hat die verbreitetsten halluzinogenen Pflanzen, darunter diese Pilze, 2002 in das Betäubungsmittelrecht aufgenommen13. Herstellung, Handel, Weitergabe, Besitz und Konsum sind verboten14.

Anders als in Deutschland ist in der Schweiz auch der Konsum strafbar. Wer unbefugt Betäubungsmittel konsumiert oder für den eigenen Konsum eine Widerhandlung begeht, wird nach Art. 19a BetmG mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt oder eine Verwarnung ausgesprochen werden8. Wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum vorbereitet, ist nach Art. 19b BetmG nicht strafbar. Eine Zahl nennt das Gesetz nur für Cannabis (10 Gramm), nicht für Pilze8.

Niederlande zum Vergleich

Die Niederlande verbieten frische und getrocknete Zauberpilze seit Dezember 2008. Frische Trüffel sind dort legal, getrocknete nicht15. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt und in den Niederlanden Trüffel kauft, darf sie nicht mit nach Hause nehmen.

Wo du Hilfe bekommst

In allen drei Ländern beraten Drogen- und Suchtberatungsstellen vertraulich und in der Regel kostenlos, auch Angehörige. In der Schweiz verweist zum Beispiel die Suchtprävention Zürich auf einen Beratungsfinder14. Bei einem Strafverfahren brauchst du eine Anwältin oder einen Anwalt.

Quellen

  1. Anlage I BtMG, Einträge Psilocin und Psilocybin sowie letzter Spiegelstrich
  2. § 2 BtMG, Sonstige Begriffe, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
  3. § 29 BtMG, Straftaten
  4. RIS: § 27 Suchtmittelgesetz, Fassung vom 10. Oktober 2026
  5. RIS: Suchtgiftverordnung, Anhang V.1, Fassung vom 10. Oktober 2026
  6. oesterreich.gv.at: Verbotene Handlungen, Stand 1. Januar 2026
  7. Fedlex: Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI, SR 812.121.11), Anhang 5, Verzeichnis d, Fassung vom 13. März 2026
  8. Fedlex: Betäubungsmittelgesetz (BetmG, SR 812.121), Art. 19a und 19b
  9. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 4. September 2009, 2 BvR 338/09 (über dejure.org, mit Link zum Volltext beim Gericht)
  10. § 31a BtMG, Absehen von der Verfolgung
  11. Gotvaldová u. a. (2021): Stability of psilocybin and its four analogs in the biomass of Psilocybe cubensis, Drug Testing and Analysis
  12. § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr
  13. Beobachter: Riskanter Trip
  14. Suchtprävention Zürich: LSD und Zauberpilze, Problemen vorbeugen
  15. Jellinek: Paddo's en truffels, beleid, wet en verkeer (niederländisch)
  16. RIS: § 35 Suchtmittelgesetz, vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung